Unsere Preise
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages bei uns ist eine Mitgliedschaft im VfL bzw. einem Verein des Stadtverbandes.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt: *Stand 1. Januar 2012*
Beitragsklasse | Mitgliedart | Beitragshöhe |
1 | Erwachsene, Einzelmitglieder über 18 Jahre | 80,00 € |
2 | Ehepaare, je Partner | 60,00 € |
3 | Familienbeiträge (Ehepaar und Kinder zwischen 14 und 18 Jahren) | 150,00 € |
4 | Kinder bis 14 Jahre Grundbeitrag (dieser wird in der jeweiligen Abteilung erhoben, in dem das Kind Sport treibt) | 30,00 € |
5 | Jugendliche unter 18 Jahre, Schüler, Auszubildende, Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende | 51,00 € |
6 | Studenten bis zu einem Höchstalter von 25 Jahren (auf Antrag) | 51,00 € |
7 | Auswärtige passive Mitglieder | 40,00 € |
8 | Senioren/innen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr | 51,00 € |
9 | Versehrte/Behinderte (auf Antrag), Reha-Sport (Diab., Herzsport, Parkinson, Osteoporose) | 40,00 € |
10 | Ehrenmitglieder | 0,00 € |
11 | Alleinerziehende mit Kind zwischen 14 — 18 Jahren | 88,00 € |
Weitere Ermäßigungen sind unzulässig!
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitragserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag wird vom Hauptausschuss beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Der Hauptausschuss kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle vorzulegen, ein Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB enthalten.
Der Einzug des Mitgliedbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV, am 3. März jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Dieses sollte eine Deckung vorweisen.
Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren der EDV nicht teilgenommen haben, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens 1. Mai jeden Jahres auf einen der Beitragskonten. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50 Euro erhoben.
Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab dem 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei der VfL-Geschäftsstelle bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.
Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung, Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.